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Was sind eigentlich Nahrungsergänzungsmittel?

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Nahrungsergänzungsmittel sind wichtige Nähr- und Wirkstoffe in konzentrierter und dosierter Form, die die allgemeine Ernährung des Menschen ergänzen sollen. Sie sorgen dafür, dass der Körper genug Nährstoffe wie zum Beispiel Vitamine, Mineralstoffe oder Ballaststoffe bekommt, damit kein Mangel entsteht. Einzuordnen sind sie zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln. Durch ihre vielen wichtigen Nährstoffe sind sie maßgeblich am Erhalt der Gesundheit und des Wohlbefindens verantwortlich.

 Wieso brauchen wir Nahrungsergänzungsmittel?

Unsere Ernährung hat sich im Laufe der letzten Jahrhunderte enorm verändert. Wir essen zu wenig pflanzliche Lebensmittel und Vollkornprodukte. Stattdessen konsumieren die Menschen heute zu viel Fleisch, Streichfett und Süßwaren.

Studien zufolge können wir nicht mehr alle Nährstoffe, die der Körper benötigt, in ausreichender Menge nur durch die Ernährung hinzugefügt werden. Dadurch entsteht bei vielen Menschen ein Nährstoff-Mangel. 30% der Erwachsenen haben eine zu niedrige Vitamin C und Zink-Zufuhr. Ältere Menschen haben häufig Probleme im Essalltag und leiden so an einem höheren Risiko für Mangelernährung.

 

Nährstoffmangel ist oft schwer zu diagnostizieren, da die Symptome häufig unspezifisch sind. Die Auswirkungen auf den Körper sind davon abhängig, welcher Nährstoff dem Körper fehlt. Häufige Anzeichen sind zum Beispiel Schwindel, Kopfschmerzen und erhöhte Müdigkeit. Um dem entgegen zu wirken, nimmt jeder Dritte Mensch Nahrungsergänzungsmittel zu sich. Dafür werden allein in Deutschland mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr ausgegeben.

Wie ist die Rechtslage?

Rechtlich ist diese Produktgruppe durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt. Dabei sind insbesondere die zulässigen Mineralstoffe und Vitamine vorgegeben. In der hierauf basierenden Nahrungsergänzungsmittelverordnung ist ein Nahrungsergänzungsmittel:

„Ein Lebensmittel, das…

  • dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
  • ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
  • in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird.

Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs. Die erlaubten Vitamine und Mineralstoffe sind in der Nahrungsergänzungsmittelverordnung aus dem Jahr 2004 aufgeführt. Als weitere Inhaltsstoffe sind sonst ausschließlich lebensmittelspezifische Rohstoffe gemäß LFGB und Novel-Food-Verordnung zugelassen.

 

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